Diese Seite informiert im Folgenden zur privaten Krankenversicherung. Dabei werden zunächst die verschiedenen Versicherungsarten dargestellt. Im Anschluss daran, sollen dem Leser versicherungsmathematische Grundlagen zur Ermittlung der erwarteten Schäden und der Prämien näher gebracht werden, bevor auf die Alterungsrückstellungen Bezug genommen wird.
Gerade Krankheitskosten könnten sonst Existenzen ruinieren. Aus diesem Grunde wurde bereits vor vielen Jahren die gesetzliche Krankenversicherung als Pflichtversicherung für Arbeitnehmer geschaffen. Durch die Beiträge der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber wird so sichergestellt, dass jeder im Krankheitsfall angemessen versorgt wird.
Selbstständige konnten schon immer wählen, ob sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern lassen möchten oder ob sie eine private Krankenversicherung bevorzugen. Aber auch für Arbeitnehmer ist die private Krankenversicherung eine Alternative. Nämlich dann, wenn sie regelmäßig über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Bis zu dieser Grenze werden Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung einbehalten und je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Wer darüber hinaus verdient, zahlt seinen Beitrag höchstens von der Beitragsbemessungsgrenze. Diese lag im Jahr 2010 bei 45.000,00 € jährlich, bzw. 3.750,00 € monatlich. Wer als Arbeitnehmer also monatlich regelmäßig über 3.750,00 € verdient, kann sich freiwillig in einer der privaten Krankenversicherungen versichern.
Bereits im späten Mittelalter entwickelten sich im städtischen Gilden- und Zunftwesen Selbsthilfeeinrichtungen, die partiellen Schutz gegen wirtschaftliche Folgen von Unfällen und Krankheiten bieten sollten und auf Gegenseitigkeit beruhten. Diese waren anfangs auf Sach- und Hilfsleistungen beschränkt, doch schon mit Beginn der Industrialisierung entstanden aus ihnen regionale und nach Berufsständen abgegrenzte „Kassen“, die Geldleistungen boten und medizinische Behandlungen ermöglichten. Bereits hier gab es Zwangskassen und freie Hilfskassen.
Heute ist das Krankenversicherungswesen in der Bundesrepublik Deutschland geprägt durch ein Nebeneinander von privaten und gesetzlichen Versicherungsträgern. Die Private Krankenversicherung in Deutschland steht in direkter Konkurrenz zur gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen und politischer Entscheidungen prägen dieses Verhältnis und schaffen die Rahmenbedingungen für ihre Existenzen. Diese unterliegen einer ständigen Weiterentwicklung. Auch innerhalb des Sektors der privaten Krankenversicherungen besteht Konkurrenz. Im Rahmen von Reformen im Gesundheitswesen wird bspw. über die Möglichkeit beraten, Alterungsrückstellungen bei Vertragsende mitnehmen zu können und damit den Wettbewerb zwischen den privaten Krankenversicherungsunternehmen zu verstärken. So gibt es nun seit dem 01.01.2009 Regelungen, nach denen beim Neugeschäft die vorhandene Alterungsrückstellung, höchstens jedoch die entsprechende Rückstellung des Basistarifs, bei einem Wechsel der Versicherung mitgegeben wird. Gerade aus Kundensicht wird sich in den folgenden Jahren wohl noch allerhand ändern.