5. Alterungsrückstellung

Im Falle konstanter Beiträge, muss eine Reserve gebildet werden, die Alterungsrück- stellung. Ist  der Nettobeitrag für eine Person (x) und ist  der Risikobeitrag m Jahre nach Vertragsschluss, so wird die Differenz aus  und  in diese Reserve eingelegt, wenn sie größer „0“ ist. Sonst wird der Fehlbetrag der Alterungsrückstellung entnommen. In Jahren, in denen der Nettobeitrag größer ist als der Risikobeitrag, werden die überschüssigen Beitragsteile in die Alterungsrückstellung eingestellt, um in Zeiten, in denen der Nettobeitrag kleiner ist als der Risikobeitrag, Teile der Reserve auflösen zu können. Zum Endalter  muss die Alterungsrückstellung null sein.41

 

 


41 Vgl. Wolfsdorf, 1997, Seite 380.