Auslandsreisekrankenversicherungen decken das Risiko für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen bei Auslandsaufenthalten ab.
Diese Aufenthalte müssen jedoch zeitlich begrenzt sein. Auch Kosten für Rücktransporte oder Überführungen werden durch die Auslandsreisekrankenversicherung übernommen. Sie kann eine Ergänzung zur bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung für kurzfristige Auslandsaufenthalte darstellen, aber auch den privaten Krankenversicherungsschutz erweitern, soweit dieser Einschränkungen enthält, wie die fehlende Erstattung des Rücktransportes.
Auch für längerfristige berufsbedingte Auslandsaufenthalte gibt es spezielle Tarife.18