Zunächst wird der Gesamtschaden
in einem Bestand L ermittelt und unterstellt, dass alle Versicherten aus L das gleiche Schadenverhalten aufweisen.
Damit ergibt sich:
(3) E[
] = #
.
Der erwartete Gesamtschaden entspricht dem Produkt der individuellen Gesamtschäden und der Anzahl der Personen im Bestand. Ist eine identische Gesamtschadenverteilung unterstellt, sollte der Gesamtbestand jedoch nach Geschlecht und Alter unterteilt werden.
Ein Teilbestand L weist nun einen Gesamtschaden E[
] auf und damit gilt nach Formel (3):
(4) E[
] =
.
Die Schäden müssen in der Regel bis ein Jahr nach Ende des betrachteten Zeitraumes gemeldet werden, so dass dem Krankenversicherungsunternehmen spätestens dann auch E[
] bekannt ist.
Der Bestand L schwankt jedoch im Verlauf eines betrachteten Zeitraumes und so wird in der Praxis eine mittlere Bestandsgröße der Anzahl des Bestandes #L verwendet.
Diese berechnet sich aus dem Jahresanfangsbestand La und dem Jahresendbestand Le wie folgt:
(5) #L =
.
Ist auch die Gesamtschadenzahl E[
] bekannt, so gilt für die individuelle Schadenzahl entsprechend Formel (4):
(6) E[
] =
.24
24 Vgl. Wolfsdorf, 1997, Seite 359 f.