3 Erwartete Schäden

Mit dem Abschluss eines Krankenversicherungsvertrages verlangt der Versicherte den Ausgleich wirtschaftlich nachteiliger Folgen künftiger Krankheiten, soweit diese nicht von vorn herein ausgeschlossen wurden.22

 

 


22 Vgl. Wolfsdorf, 1997, Seite 356.