Die private Krankenversicherung ist für gut verdienende Arbeitnehmer sowie für Selbstständige, Freiberufler und Beamte eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung. In vielen Fällen sind die Beiträge günstiger und das bei besseren Leistungen.
Wer sollte sich versichern?
Grundsätzlich sollte natürlich jeder gegen Krankheit absichert sein. Bei Beamten wird meistens vom Dienstherrn ein Grossteil der Kosten übernommen. Mit Restkostenversicherungen sollte der restliche Anteil gedeckt werden.
Ist meine Familie ohne weiteres mitversichert ?
Nein. Ein gesonderter Beitrag wird für jeden Krankenersicherten erhoben. Familien sollten genau nachrechnen. Für Kinder fällt ein relativ geringer Beitrag an und beitragsfrei mitversichert ist das Kind in der Pflegeversicherung ohnehin.
Muss mit Beitragserhöhungen gerechnet werden?
Sicher, denn Kostensteigerungen, die wir zurzeit beobachten können, wirken sich auch auf das Gesundheitswesen und Private Krankenversicherer aus. Die Steigerungen sind annähernd übereinstimmend mit der Preisentwicklung gesetzlicher Krankenkassen.
Wann kann die PKV kündigt werden?
Im Normalfall drei Monate zum Ablauf des Versicherungsjahres. (ordentliches Kündigungsrecht) Bei Beitragserhöhungen besteht beiläufig das außerordentliche Kündigungsrecht zum Beitragsanpassungsbeginn. Weil das kündigen oft auch Nachteile mit sich bringt, sollte man sich vorher gut informieren.
Wer kann sich privat versichern?
Privat versichern können sich Arbeitnehmer, deren Jahresbruttoeinkommen die letzten drei Jahre in Folge 48.600 Euro überstiegen hat. Selbstständige, Freiberufler und Beamte sowie andere Beihilfeberechtigte haben ebenfalls die Möglichkeit eine private Krankenversicherung abzuschließen, die Höhe des Einkommens ist bei diesem Personenkreis nicht relevant.
Wie berechnen sich die Beiträge in der privaten Krankenversicherung?
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung spielt bei der privaten Krankenversicherung das Einkommen keine Rolle. Ausschlaggebend für die Höhe der Beiträge sind der gewählte Tarif, die Höhe der Selbstbeteiligung, das Geschlecht, das Alter und der Gesundheitszustand des zu Versichernden.
Können Familienmitglieder mitversichert werden?
Die private Krankenversicherung kennt im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung keine Familienversicherung. Für jedes Familienmitglied muss eine separate Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Leistet der Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Beiträgen in der privaten Krankenversicherung?
Analog zur gesetzlichen Krankenversicherung, zahlt der Arbeitgeber 50% bis zum Höchstsatz, der in der gesetzlichen Krankenversicherung üblich ist.
Kann später wieder in die gesetzliche Krankenversicherung gewechselt werden?
Vom Prinzip nicht. Aber es gibt Ausnahmen. Bei Arbeitnehmern ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung möglich, wenn ihr Einkommen unter die Verdienstgrenze sinkt, die maßgeblich für den Wechsel in die private Krankenversicherung ist. Zum Beispiel, wenn ein Arbeitnehmer nur noch Teilzeit arbeitet oder durch Arbeitsplatzverlust eine Stelle annehmen muss, bei der die Entlohnung niedriger ist.
Auch Freiberufler und Selbstständige können innerhalb der ersten drei Jahre ihrer selbstständigen Tätigkeit unter ganz bestimmten Bedingungen wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Wird die Selbstständigkeit aufgegeben und wieder ein Angestelltenverhältnis aufgenommen muss sogar gewechselt werden.
Wie finde ich eine günstige private Krankenversicherung?
Wie bei anderen Versicherungen ist es auch in der privaten Krankenversicherung üblich, dass sich die Beiträge und die Tarife der einzelnen Versicherer deutlich voneinander unterscheiden. Deshalb ist ein Versicherungsvergleich auf jeden Fall zu empfehlen.