3.3 Ermittlung geeigneter Schätzwerte

Stichprobenwerte sind den Krankenversicherungsunternehmen nur für zurückliegende Kalenderjahre bekannt. Problematisch ist jedoch die Bestimmung geeigneter Werte zur Berechnung derzeitiger oder künftiger Schäden, für die das Unternehmen aufkommen muss.

 

Waren erwartete individuelle Gesamtschäden in zurückliegenden Perioden stets konstant, kann auch in der Gegenwart oder nahen Zukunft mit diesen Werten gerechnet werden. Liegt jedoch Inflation, eine Erhöhung von Arzthonoraren oder eine Änderung des Patientenverhaltens vor, ist dies nicht sinnvoll.

Entwickelten sich Vergangenheitswerte kontinuierlich in eine Richtung oder schwankten sie stark, wird für die Zukunft eine modifizierte Schadenserwartung benötigt.25


25 Vgl. Wolfsdorf, 1997, Seite 360 f.