In diesem Abschnitt soll angenommen werden, dass die Sterbewahrscheinlichkeit
und die Stornowahrscheinlichkeit
nicht partiell sind.
Ausgehend von einem Versichertenbestand von x-jährigen mit
(1)
(wobei
meist 5 oder 6 und
meist 18 oder 21 ist) erhält man die erwartete Entwicklung des Bestandes
(2)
.
Die Storno- und Sterbewahrscheinlichkeiten werden in der Praxis zwar partiell ermittelt, da jedoch die Schätzwerte für die Stornowahrscheinlichkeiten nur einer groben Nährung entsprechen, ist der Fehler zwischen (2) und
(3) ![]()
vernachlässigbar gering.
ist die Wahrscheinlichkeit für eine Person (x) aus einem Bestand nach n Jahren weiterhin im Bestand zu sein (Verbleibenswahrscheinlichkeit). Es gilt:
(4)
.
Der Barwert der lebenslänglich, vorschüssig zahlbaren Rente vom Betrag l ist:
(5)
.
37 Vgl. Wolfsdorf, 1997, Seite 373 f.