Die Krankheitskostenteilversicherung kann in selbständige und unselbständige Teilversicherungen gegliedert werden. Eine selbständige Teilversicherung ergänzt den Versicherungsschutz gesetzlich Versicherter während eine unselbständige Teilversicherung nur zusätzlich zu einem selbständigen Tarif abgeschlossen werden kann.
Wesentliche Tarife sind in diesem Zusammenhang Krankenhaus-Zusatzversicherungen, Ambulante Ergänzungsversicherungen und Ergänzungstarife für privatärztliche ambulante Behandlungen.
Krankenhaus-Zusatzversicherungen decken nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattete, stationäre Krankheitskosten sowie Differenzkosten für die freie Krankenhauswahl ab.
Ambulante Ergänzungsversicherungen können sich auf ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, Zahnersatz, Brillen, Heilmittel, Arzneimittel usw. beziehen. Durch sie ist es möglich, rückläufige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung auszugleichen.
Ergänzungstarife für privatärztliche ambulante Behandlungen sichern einem gesetzlich Krankenversicherten die Gleichstellung mit einem Privatversicherten im Bereich der ambulanten und zahnärztlichen Behandlung zu.10
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