Eine Krankheitskostenvollversicherung deckt sowohl das ambulante als auch das stationäre Krankheitsrisiko ab. Hier sind Personen versichert, die nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen. Sie ersetzt somit die gesetzliche Krankenversicherung (substitutive Krankenversicherung).
Durch verschiedenste bestehende Tarifformen ist es dem Versicherten möglich, die Versicherung an seine persönlichen Lebensumstände und Risikoneigungen anzupassen.
100% Tarife erstatten grundsätzlich die vollen Krankheitskosten, es können jedoch Selbstbeteiligungen des Versicherungsnehmers an den Krankheitskosten gewählt werden.
Quotentarife richten sich an Beihilfeberechtigte und gleichen die Differenz zwischen dem Beihilfeanspruch und den Krankheitskosten aus.
Der Basistarif ist für einen Personenkreis bestimmt, der kein Beitrittsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung hat. Für einen relativ geringen Beitragssatz ist ein Versicherungsschutz möglich, der gegenüber den normalen Tarifen der privaten Krankenversicherung jedoch einen erheblich reduzierten Leistungsumfang hat.
Der Standardtarif richtet sich an ältere Versicherungsnehmer, die wegen ihres Einkommens nicht mehr in der Lage sind den bisherigen privaten Krankenversicherungsschutz zu finanzieren.
Außerdem gibt es die private studentische Krankenversicherung, die sich an Studenten staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen richtet, die nicht unter die Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung fallen oder von ihr befreit sind.9
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