Gegeben ist eine Kopfschadenreihe
bzw. ein Profil
und ein Grundkopfschaden
, so dass für jedes
gilt:
(6)
.
Der Barwert der erwarteten künftigen Leistungen (Leistungsbarwert) für eine Person, soweit die Leistungen am Quartalsende fällig werden, ist:
(7)
.
Mit Hilfe von (6) erhält man:
(8)
.
Die Versicherungsunternehmen regulieren jeden Schaden umgehend und nicht erst zum Quartalsende. Der Leistungsbarwert
ist daher sicher zu optimistisch berechnet. Sicherer ist es von der Annahme auszugehen, dass sämtliche Versicherungsleistungen bereits zum Beginn des Quartals fällig sind. Die Leistungsbarwerte sind dann:
(9)
bzw.
(10)
.38