4.3 Leistungsbarwert

Gegeben ist eine Kopfschadenreihe  bzw. ein Profil  und ein Grundkopfschaden

, so dass für jedes gilt:


(6) .


Der Barwert der erwarteten künftigen Leistungen (Leistungsbarwert) für eine Person, soweit die Leistungen am Quartalsende fällig werden, ist:
(7) .

 


Mit Hilfe von (6) erhält man:
(8) .
Die Versicherungsunternehmen regulieren jeden Schaden umgehend und nicht erst zum Quartalsende. Der Leistungsbarwert ist daher sicher zu optimistisch berechnet. Sicherer ist es von der Annahme auszugehen, dass sämtliche Versicherungsleistungen bereits zum Beginn des Quartals fällig sind. Die Leistungsbarwerte sind dann:
(9)  bzw.


(10) .38


38 Vgl. Wolfsdorf, 1997, Seite 374 f..