Zur Berechnung der Nettoprämie
aus dem Leistungsbarwert
gilt das Äquivalenzprinzip:
(11)
.
Angenommen wird wiederum, dass die Beiträge im Voraus zu zahlen sind. Ist der Beitrag unterjährig fällig, wird der Rentenbarwert
ersetzt durch
. Jetzt gilt für den m-tel jährlich fälligen Beitrag
:
(12)
.
Dieser m-tel jährlich fällige Beitrag
wird jedoch häufig approximiert durch die Jahresbeiträge, dividiert durch m und erhöht um einen Zuschlag von 2,3 oder 5%, wenn halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Zahlung vereinbart ist.39