4.4 Nettoprämie

Zur Berechnung der Nettoprämie  aus dem Leistungsbarwert  gilt das Äquivalenzprinzip:
(11) .
Angenommen wird wiederum, dass die Beiträge im Voraus zu zahlen sind. Ist der Beitrag unterjährig fällig, wird der Rentenbarwert  ersetzt durch . Jetzt gilt für den m-tel jährlich fälligen Beitrag :


(12) .
Dieser m-tel jährlich fällige Beitrag  wird jedoch häufig approximiert durch die Jahresbeiträge, dividiert durch m und erhöht um einen Zuschlag von 2,3 oder 5%, wenn halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Zahlung vereinbart ist.39


39 Vgl. Wolfsdorf, 1997, Seite 376.