Die Pflegeversicherung umfasst die private Pflegepflichtversicherung sowie Pflegeergänzungsversicherungen und wird ebenfalls der privaten Krankenversicherung zugerechnet.13
Die private Pflegepflichtversicherung ist grundsätzlich dort abzuschließen, wo auch der Krankenversicherungsschutz besteht.14 Der Leistungsumfang ist gesetzlich vorgegeben und entspricht dem der gesetzlichen Pflegeversicherung. Gemeinsame Rechtsgrundlage ist das SGB XI. Die Leistungen umfassen die häusliche Pflege, Pflegegeld, Pflegehilfsmittel, voll- und teilstationäre Pflege und die Kurzzeitpflege. Der Versicherungsfall ist hier die Pflegebedürftigkeit.15
Pflegeergänzungsversicherungen gehen über das Leistungsniveau der gesetzlichen Pflegeversicherung bzw. der privaten Pflegepflichtversicherung hinaus und stehen gesetzlich und privat Versicherten offen.
Die Pflegekostenzusatzversicherung erweitert die Pflegekostenleistungen der Pflegepflichtversicherung. Hierbei werden die nach Erstattung der Pflichtversicherung verbleibenden Kosten bis zu einem vereinbarten Betrag übernommen.
Pflegetagegeldversicherungen gewähren Tagegeldleistungen, die unabhängig von der Vorleistung der Pflegepflichtversicherung gezahlt werden.16
14 Vgl. Verbraucherzentrale, 2005, Seite 131.
15 Vgl. Hofer, 2008, Seite 15.
16 Vgl. Hofer, 2008, Seite 15 f..