3.3.1 Schätzung der Vorjahresschäden

Angenommen wird im Folgenden, dass Schäden eines Kalenderjahres j bis zum Ende des Kalenderjahres j+1 zu melden sind und dass das Krankenversicherungsunternehmen die zeitliche Verteilung der Schadenmeldungen bereits mehrere Perioden beobachtet hat.
Bezeichnet werden mit
       -           der Gesamtschaden des Kalenderjahres j


     -           die Schadensumme des Kalenderjahres j der Schäden, die bereits im Kalenderjahr j bekannt waren.


   -           die Schadensumme des Kalenderjahres j der Schäden, die erst im Kalenderjahr j+1 gemeldet wurden.


   -           die Schadensumme des Kalenderjahres j der Schäden, die erst im Kalenderjahr j+1 bis einschließlich Monat m gemeldet wurden.

 

Es gilt, dass die Summe, der im Kalenderjahr j und j+1 gemeldeten Schäden, den Gesamtschaden für das Kalenderjahr j ergibt:


(7)  =  + .
Den prozentuale Anteil der im Kalenderjahr j eingetreten und bis zum Monat m des Jahres j+1 bekannten Schäden bezeichnet  und wird wie folgt definiert:
(8)  := .


 ist eine Zufallsvariable, wobei die Werte geringer um den Erwartungswert  streuen, je größer m ist.
Der Gesamtschaden  des Kalenderjahres j kann nach m+1 Monaten des Jahres j+1 wie folgt geschätzt werden:


(9)  = 100  mit

 

Der Schätzwert wird mit steigendem m genauer, jedoch darf sich die Bestandszusammensetzung im Kalenderjahr nicht wesentlich ändern, ebenso wie das Verhalten der Versicherungsnehmer und der Tarif.26

26 Vgl. Wolfsdorf, 1997, Seite 361 f.