2.2 Tagegeldversicherungen

Tagegeldversicherungen sind Summenversicherungen und erbringen im Versicherungsfall unabhängig von der Entstehung und dem Umfang des Schadens die vereinbarte summenmäßige Leistung.11

 

Krankentagegeldversicherung

Eine Form der Tagegeldversicherung ist die Krankentagegeldversicherung. Sie sichert den Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls ab. Bei den Versicherungsnehmern ist in Arbeitnehmer und Selbständige zu unterscheiden. Aufgrund der gesetzlichen Lohnfortzahlung besteht bei Arbeitnehmern eine Karenzzeit von mindestens 42 Tagen. Selbständige hingegen können ab dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit die Versicherungsleistung vereinbaren. In der Regel wird jedoch ebenfalls eine Karenzzeit vereinbart. Die Leistungen sind meist begrenzt und enden ebenso mit dem Eintritt in die Berufsunfähigkeit.

 

Krankenhaustagegeldversicherung

Eine weitere Form der Tagegeldversicherung ist die Krankenhaustagegeldversicherung. Hier werden festgelegte Tagegelder nur fällig bei einem medizinisch notwendigen, stationären Aufenthalt. Sie dienen der Deckung von zusätzlichen Kosten während eines Krankenhausaufenthaltes.12


11 Vgl. Bach/Moser, 2002, Seite 47.

12 Vgl. Hofer, 2008, Seite 14 f.